Industriepark- und Clusterentwicklung wird in übergeordnete Wertschöpfungssysteme eingeordnet.
Industriepark- und Clusterentwicklung wird in übergeordnete Wertschöpfungssysteme eingeordnet.
Industriepark- und Clusterentwicklung wird in übergeordnete Wertschöpfungssysteme eingeordnet.

Ausgehend von bestehender industrieller Basis: Klärung von Entwicklungsrichtung und strukturellen Grenzen; Einordnung von Investitionsförderung und Kooperation in einen belastbaren Clusterrahmen.

Im Rahmen eines nationalen Demonstrationsparks: institutionalisierte Einbindung internationaler Governance-Expertise in die langfristige Standortentwicklung.