Städtebauliche Entwicklung wird als langfristige Funktionsordnung verstanden.
Städtebauliche Entwicklung wird als langfristige Funktionsordnung verstanden.
Städtebauliche Entwicklung wird als langfristige Funktionsordnung verstanden.

Bei hoher Verdichtung historischer Strukturen: Klärung funktionaler Rolle und räumlicher Grenzen; Einordnung von Investition und Kooperation in eine konsistente Entwicklungslogik.

Vor Beginn konkreter Planungs- und Bauvorhaben: Klärung von Entwicklungsphase, funktionaler Rolle und räumlicher Tragfähigkeit; Einordnung energieorientierter Maßnahmen in einen konsistenten Ordnungsrahmen.